Das Lexikon nennt das Jahr 521 vor Hal für den Weidener Erlaß.
Das steht jedoch im Widerspruch zur Spielhilfe Weiden, wo das Jahr 524 vor Hal
mehrmals erwähnt wird (unter anderem auf Seite 22).
Die Entscheidung Rohals des Weisen, der Familie Weidenau das Herzogsamt zu
Weiden zu verleihen, hat wahrscheinlich bereits 466 BF (bzw. 527 vor Hal)
stattgefunden. Die Spielhilfe Weiden produziert hierzu auf Seite 20 den
Zahlendreher 566 BF und 427 vor Hal.
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